Mehr Teilhabe am Leben ermöglichen
Kommunaler Zweckverband zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB)
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ermöglicht Menschen mit Behinderungen deutlich mehr Teilhabe am Leben und umfangreiche Hilfe zur Selbstbestimmung als bisher. Aufgabe der Kommunen (kreisfreie Städte und Landkreise) ist es, Leistungen für die individuellen Bedürfnisse von jungen Menschen mit Behinderungen mit den entsprechenden Leistungsträgern (Verbände der freien Wohlfahrtspflege) auszuhandeln. Der Städtetag RLP und der Landkreistag RLP haben für die Kommunen den KommZB gegründet - ein Zweckverband zur Verhandlung und Prüfung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderungen. Die Gremien der Mitglieder des Zweckverbandes haben den Beitritt beschlossen.
Hilfe zur Selbstbestimmung
Ziel des Gesetzes ist es, die Leistungen an den individuellen Bedürfnissen des behinderten Menschen auszurichten. Inklusion steht dabei im Vordergrund, was auch die Abkehr von komplexen Leistungen und die Hinwendung zu einer individualisierten Hilfegewährung bedeutet. Durch das Ausführungsgesetz zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch (AG SGB IX) des Landes sind die rheinland-pfälzischen Kommunen (kreisfreie Städte und Landkreise) seit dem 01.01.2020 zuständig für junge Menschen mit Behinderung. Diese Aufgabe ist den Kommunen als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe übertragen.
Regionaler Dienstleister für Kommunen in der Eingliederungshilfe
Im Fokus steht der Servicegedanke: Der KommZB übernimmt die professionelle Vorbereitung von Verträgen in der Eingliederungshilfe und prüft deren Umsetzung. So bleibt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den rheinland-pfälzischen Kommunen mehr Zeit, um sich voll und ganz auf die direkte Arbeit mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern zu konzentrieren.
KommZB - Service auf einen Blick
- effektive, einheitliche Beratung der Verwaltung in der Eingliederungshilfe U 18 und perspektivisch der Kinder- und Jugendhilfe
- Unterstützung der Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben als örtliche Träger der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe
- Vertretung der Mitglieder bei der Verhandlung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen im Bereich der Eingliederungshilfe zur Vorbereitung des Abschlusses der Vereinbarungen
- Prüfung der Umsetzung der Vereinbarungen, insbesondere hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit der Angebote, ggf. auch in Schiedsstellenverfahren bzw. Verfahren vor den Sozialgerichten in Angelegenheiten nach §§ 123 ff. SGB IX
- Weiterentwicklung der individuellen Hilfe
- Teilhabeplanung, Angebotsstrukturen einschließlich sozialräumlicher Steuerungsprozesse
- Entwicklung von Standards für die Leistungsgewährung und sonstiger Steuerungsprozesse sowie deren Einführung und Umsetzung
- Angebot von fachspezifischen Fortbildungen für die Verwaltung