Frühförderung

Unterzeichnung Rahmenvereinbarung Frühförderung

19. Juni 2024


Nach knapp 7 Jahren der Verhandlung (inklusive Corona-Pause) wurde am 19. Juni 2024 der Landesrahmenvertrag in der Frühförderung unterzeichnet. Frühförderung ist eine Leistung für Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Kinder im Alter von null Jahren bis zur Einschulung. Die Leistung wird in Sozialpädiatrischen Zentren mit angeschlossener Frühförderung erbracht. Dort arbeiten Fachkräfte aus verschiedenen Disziplinen zusammen.

Unter Moderation des Sozialministeriums haben die Vereinbarungspartner –  die gesetzlichen Krankenkassen, die Sozialpädiatrischen Zentren mit Frühförderung (Leistungserbringer) und die Städte und Kreise – nun das bewährte rheinland-pfälzische Frühförderungssystem auf zukunftsfähige Beine gestellt.

Mit aufgenommen wurde in der Rahmenvereinbarung auch ein offenes, niedrigschwelliges Beratungsangebot an den Frühförderstellen, um ggf. betroffene Eltern zu beraten, zu unterstützen und bei Bedarf weiterführende Hilfen zu vermitteln.

Es war allen Beteiligten ein Anliegen, für die Kinder mit Beeinträchtigung bzw. drohenden Beeinträchtigungen zu einem einvernehmlichen, guten Ergebnis zu gelangen.