Kommunaler Finanzausgleich

Kommunaler Finanzausgleich

Informationen des Städtetages RLP (2019)


Um die vielen Aufgaben und Herausforderungen im Sinne ihrer Bürgerinnen und Bürger bewältigen zu können, sind die rheinland-pfälzischen Städte auf eine auskömmliche Finanzausstattung angewiesen. Neben direkten Steuereinnahmen  bildet der sogenannte Kommunale Finanzausgleich, der im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) geregelt ist, das Rückgrat der Finanzierung der Kommunen.

Der Finanzausgleich, d.h. der Finanzbetrag, den das Land den Kommunen verfassungsgeboten jährlich zuweisen muss, ist immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Als wegweisend angesehen werden kann hier die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VGH) Rheinland-Pfalz vom 14.02.2012. Der VGH hatte den kommunalen Finanzausgleich für die Jahre 2007 bis 2013 für verfassungswidrig erklärt und festgestellt, dass der Gesetzgeber die signifikant hohen Sozialausgaben als wesentliche Ursache der seit vielen Jahren bestehenden Finanzprobleme der Kommunen in Rheinland-Pfalz bei der Bemessung der Finanzzuweisungen nicht angemessen berücksichtigt hat. Laut VGH musste der kommunale Finanzausgleich bis zum 01.01.2014 neu geregelt werden, wobei das Land dem VGH zufolge im Rahmen der Neuregelung einen spürbaren Beitrag zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise zu leisten hatte.

Da das Land den Kommunen im Rahmen der Neuregelung lediglich effektiv nur 50 Mio. Euro mehr zugewiesen hatte, hat sich die finanzielle Lage vieler Städte, Gemeinden und Kreise ausweislich der gestiegenen Liquiditätskredite auch und gerade in den letzten Jahren nicht strukturell und nachhaltig verbessert. Einnahmenzuwächsen sowie vermeintlichen Handlungsoptionen aus einer rückläufigen Zinsbelastung stehen stetig wachsende Defizite bei der Erfüllung von Pflichtaufgaben, insbesondere in den Bereichen Jugend und Soziales gegenüber. Auch die Mehreinnahmen aus teils massiven Realsteuererhöhungen, der Abbau verbliebener freiwilliger Leistungen, zunehmende Unterhaltungsdefizite an der kommunalen Infrastruktur und ein drastischer Investitionsrückgang bewirken in vielen Fällen nicht die dringend notwendige Haushaltskonsolidierung. Die rheinland-pfälzischen Kommunen schieben seit mehr als 25 Jahren ein strukturelles Defizit von im Durchschnitt jährlich gut 300 Mio. Euro vor sich her, das nur durch eine entsprechend höhere Dotierung des kommunalen Finanzausgleichs beseitigt werden kann.

Nachdem der VGH eine erneute Klage von einzelnen Kommunen aus verfahrensrechtlichen Gründen im Jahr 2015 abgelehnt hatte, wurden 2019 insgesamt drei Klagen gegen die Zuweisungen des Landes vor dem Verwaltungsgericht Neustadt a.d.W. verhandelt. Das Verwaltungsgericht hat diese Klagen mit Entscheidung vom 13.05.2019 erneut dem VGH vorgelegt. Zugleich hat es erklärt, dass das neu geregelte Landesfinanzausgleichsgesetz aus seiner Sicht verfassungswidrig sei. Insbesondere wurde seitens des Gerichts festgestellt, dass das Land zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise im LFAG 2014 keinen spürbaren Beitrag geleistet habe. Es ist davon auszugehen, dass der VGH im Laufe des Jahres 2020 die Klagen aufruft und mit einer entsprechenden Entscheidung zu rechnen ist.

Als Links finden Sie weitere Informationen zum Thema, z.B. die aktuelle, vom Städtetag federführend verfasste Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zu den aktuellen Klageverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz sowie eine Pressemitteilung mit Bezug auf eine kürzlich erschiene Publikation, in der belegt wird, dass durch Eingriffe in den kommunalen Finanzausgleich immer wieder Ausgaben vom Land zu Lasten der Kommunen geleistet werden.