Gewerbesteuer – Wachstumschancengesetz
2. November 2023
Das Wachstumschancengesetz befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Die im Entwurf des Wachstumschancengesetzes geplanten Steuerrechtsänderungen führen zu voraussichtlichen Steuerausfällen auf der kommunalen Ebene von jährlich bis zu 3,3 Mrd. Euro, davon bis zu rund 2,9 Mrd. Euro p.a. bei der Gewerbesteuer. Das kommunale Haushaltsdefizit wird so voraussichtlich bereits 2024 die Grenze von 10 Mrd. Euro jährlich überschreiten, was die Konsolidierungszwänge auf der kommunalen Ebene deutlich verstärken und die Investitionstätigkeit der Kommunen hemmen wird. Damit werden die Wachstumsziele des Gesetzentwurfs konterkariert.
Ersten Berechnungen zur Folge müssen die rheinland-pfälzischen Kommunen Mindereinnahmen im Jahr 2024 in Höhe von -26 Mio. Euro, im Jahr 2025 in Höhe von -104 Mio. Euro, im Jahr 2026 in Höhe von -151 Mio. Euro, im Jahr 2027 in Höhe von -99 Mio. Euro und im Jahr 2026 in Höhe von -26 Mio. Euro verkraften.
Am 20.10.2023 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz vorgelegt. Darin finden sich u.a. Forderungen nach einem Verzicht auf die temporäre Erhöhung der Mindestgewinnbesteuerung. Als nächstes soll eine ggf. entsprechend angepasste Fassung des Gesetzes Mitte November vom Bundestag beschlossen und am 15.12.2023 dem Bundesrat abschließend vorgelegt werden. Stimmt der Bundesrat zu, ist mit der Veröffentlichung des finalen Gesetzes noch vor Jahresende 2023 zu rechnen. Sollten die Länder jedoch nicht zustimmen, folgt ein Vermittlungsverfahren, das voraussichtlich erst Anfang 2024 durchgeführt werden könnte.