Kulturentwicklungsplanung (KEP)
2. November 2023
Die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz hat in ihrem Koalitionsvertrag die Erarbeitung einer Kulturentwicklungsplanung (KEP) verankert. Die KEP bezieht sich auf die strategische Planung und Förderung von kulturellen Aktivitäten und Projekten in der Region. Sie zielt darauf ab, das kulturelle Angebot zu verbessern, kulturelle Vielfalt zu fördern und die kulturelle Infrastruktur zu stärken. Dabei gilt es insbesondere gute und verlässliche Rahmenbedingungen für Kulturschaffende in Rheinland-Pfalz zu schaffen und zu sichern. Dies kann beispielsweise durch die Unterstützung von Künstlern, die Förderung von kulturellen Veranstaltungen oder die Schaffung von kulturellen Bildungsangeboten geschehen. Die genauen Maßnahmen und Ziele können je nach den spezifischen Bedürfnissen und Prioritäten der Region variieren.
Der Städtetag wird in die KEP in Rheinland-Pfalz mit einbezogen. Die KEP ist als Beteiligungsprozess angelegt, in dem zukünftige Perspektiven und Ziele der Kulturförderung sowie konkrete Maßnahmen hierfür herausgearbeitet und Schwerpunkte in zentralen Handlungsfeldern gesetzt werden. Der Städtetag setzt sich in dem Prozess dafür ein, eine verbindliche und verlässliche Kulturförderung unter finanzieller Beteiligung des Landes zu schaffen. Dies umfasst auch die kommunalen Musikschulen und Archive in Rheinland-Pfalz. Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, die Kulturbereiche zu vernetzen und die kulturellen Angebote der Bevölkerung näher zu bringen und die Wahrnehmung von Kunst und Künstlern insgesamt zu verbessern.