Maßnahmenkatalog Energieeinsparungen

Kommunale Energieeinsparungen: Gemeinsamer Maßnahmenkatalog


Welche konkreten Maßnahmen umgesetzt werden, ist vor Ort zu entscheiden. Die Landesregierung sichert durch den abgestimmten Katalog die Unterstützung der Umsetzung aller genannten Maßnahmen zu. 

Im ersten Block finden sich Maßnahmen, die aufgrund der Energiesparverordnungen des Bundes umgesetzt werden müssen. Nach Berechnungen der Energieagentur erreichen die Kommunen damit etwa ein Drittel des 15 Prozent-Ziels. Der zweite Teil enthält weitere Maßnahmen zur Reduktion des Gasverbrauchs. Hierzu gehören z. B. Maßnahmen wie Dämmungen oder Abdichtungen, aber auch die Schließung von Saunen, Reduktion von Nutzungszeiten oder Dienstanweisungen. Hinsichtlich der öffentlichen Einrichtungen (z. B. Bäder, Sportstätten, kulturelle Einrichtungen) wird im Sinne einer sozial ausgewogenen Vorgehensweise eine „Maßnahmenkaskade“ vorgeschlagen: Zuerst sollen die Temperaturen gesenkt werden. Sofern dieser Schritt nicht ausreicht, sollen Zusammenlegungen/Teilschließungen geprüft werden, bevor Komplettschließungen in Betracht kommen könnten. Kitas und Grundschulen sind hiervon ausgenommen. Für weiterführende Schulen werden ebenfalls Temperaturanpassungen empfohlen unter der Beibehaltung von mind. 20°C. Teil 3 des Katalogs empfiehlt Maßnahmen zu Stromreduktion, da nach wie vor viel Gas für die Stromerzeugung benötigt wird.

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