„Die Teilentschuldung der Kommunen ist wichtig und folgerichtig. Der Verfassungsgerichtshof hat sie dem Land ins Stammbuch geschrieben. Und es ist nur fair, dass die Kommunen, die über Jahre Kredite aufnehmen mussten, um vom Bund und Land übertragende Aufgaben finanzieren zu können, nun endlich ein gutes Stück weit von dieser drückenden Last befreit werden. Sehr zu begrüßen ist dabei, dass die Kommunen, die besonders hoch verschuldet sind – in der Regel sind dies kreisfreie Städte – auch überproportional, d.h. zu deutlich mehr als der Hälfte entschuldet werden. Die Abzahlung dieser Schulden muss nun nicht mehr künftigen Generationen aufgebürdet werden. Ein somit auch gerechter Schritt für die Menschen in unserem Land.
Bei allem Lob für das neue Entschuldungsprogramm muss allerdings klar sein, dass sich für die Kommunen hierdurch in der Regel unmittelbar keine erheblichen neuen finanziellen Spielräume eröffnen. Denn da die Kredite zumeist erst am Ende ihrer Laufzeit getilgt werden, sind von den Kommunen jährlich vorrangig Zinsen zu zahlen. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus der letzten Jahre konnten sich viele Kommunen langfristig sehr günstig verschulden, sodass nunmehr zwar Zinsbeträge gespart werden. Dies werden aber in aller Regel nicht sehr hoch sein.
Hinzu kommt, dass die übrig gebliebenen Schulden von den Kommunen selbst abgetragen werden müssen. Es verbleiben also weitere Lasten, die die finanziellen Spielräume der Kommunen für die Bewältigung drängender aktueller Herausforderungen wie z.B. Energiekrise, Flüchtlingsunterbringung, ÖPNV und Klimaschutz schmälern. Hier braucht es daher einen durchgreifenden Befreiungsschlag. Die Kommunen müssen vollständig entschuldet werden. Der Bund als Mitverursacher der kommunalen Finanzmisere ist und bleibt hier gefordert, seinen Beitrag zu leisten.“