„Obwohl uns ein Entwurf der Gesetzesinitiative der Landesregierung noch nicht vorliegt, sind die ersten Verlautbarungen positiv und begrüßenswert“, sagte Michael Mätzig, Geschäftsführender Direktor des Städtetages Rheinland-Pfalz, heute dazu in Mainz. „Dass die Straßenausbaubeiträge beibehalten werden, ist ein wichtiges Signal. Damit behalten die Städte ihren Spielraum, um Straßen und Wege bedarfsgerecht zu erneuern, aber auch umzubauen, verbessern und zu erweitern.“
Wiederkehrende Beiträge werden von der Bevölkerung als gerechter empfunden, zeigt die Erfahrung aus den Städten. „Alle Nutzer und Nutznießer zahlen gleichermaßen für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur. Eine hohe Einmalbelastung entfällt. So werden unverhältnismäßig hohe Beitragszahlungen vermieden“, betonte Mätzig.
Gleichzeitig weist der Städtetag darauf hin, dass bei den wiederkehrenden Beiträgen noch einige Rechtsunsicherheiten bestehen. So gäbe es zum Beispiel bei der Festlegung von Gebieten, in denen die wiederkehrenden Beiträge erhoben werden sollen, immer wieder offene Fragen hinsichtlich der genauen Abgrenzung. Dies führe in der Praxis auch öfters zu Rechtsstreitigkeiten. Der Städtetag hofft, dass die angekündigten Gesetzesänderungen den Kommunen hier Hilfestellungen und mehr Sicherheit geben.