„Wir warnen vor weiteren Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren, die sich zu Lasten der Städte und Kommunen auswirken“, so Thomas Hirsch, Vorsitzender des Städtetages Rheinland-Pfalz. Der derzeitige Entwurf sei gerecht und praxistauglich und berücksichtige zudem soziale Gesichtspunkte. „In Zeiten intensiver Diskussionen um bezahlbaren Wohnraum ist eine ermäßigte Steuermesszahl für den sozialen Wohnungsbau ein absolut richtiges Signal. Für nicht zielführend halten wir dagegen die insbesondere von Bayern vorgeschlagene Öffnungsklausel, weil sie die einheitliche Rechtsanwendung und die Steuergerechtigkeit im gesamten Bundesgebiet gefährden könnte.“ Wichtig für die Städte sei in Zeiten des Wohnraummangels auch die künftig vorgesehene Möglichkeit, die Eigentümer unbebauter Baugrundstücke stärker in die Verantwortung zu nehmen.
Begrüßenswert am bisherigen Entwurf ist aus Sicht der Städte ebenfalls, dass die vorgesehenen Bewertungsverfahren vereinfacht würden und im Rahmen der Neubewertungen als Massenverfahren anwendbar seien. Die bisherigen getrennten Zuständigkeiten von Finanzämtern und kommunalen Steuerämtern blieben in ihrer bewährten Form erhalten, ebenso das Hebesatzrecht in seiner jetzigen Ausgestaltung.
Die Grundsteuer ist für die rheinland-pfälzischen Städte und Gemeinden eine der wichtigsten Einnahmequellen. Das landesweite Aufkommen der Grundsteuer betrug im vergangenen Jahr 580 Mio. Euro. Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Der derzeitige Entwurf geht am 10. Mai 2019 in eine Expertenanhörung. Ohne Neuregelung drohten ab 2020 immense Steuerverluste für die Kommunen, die dann aus Sicht des Städtetages von Bund und Ländern auszugleichen wären.