Durch Eingriffe in den kommunalen Finanzausgleich (sog. Befrachtungen) werden immer wieder Ausgaben vom Land zu Lasten der Gemeinden und Gemeindeverbände geleistet. Auf diese Weise spart das Land auf Kosten der Kommunen.
Die „Analyse kommunaler Finanzströme in Rheinland-Pfalz – Finanzierbarkeit von Landeshandeln“ des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz kommt zum Ergebnis, dass auf diese Weise den Kommunen in der Summe rund 12,89 Mrd. Euro in dem Zeitraum von 1991 bis einschließlich 2020 entzogen wurden und werden.
Vor diesem Hintergrund erklärt sich auch die kommunale Finanzmisere mit rund 6,1 Mrd. Euro Krediten zur Liquiditätssicherung, die lediglich aufgrund der guten Konjunktur und den erhöhten Zuweisungen des Bundes in den vergangenen Jahren nicht noch dramatischer ausgefallen ist.
„Wir gehen davon aus, dass wir mit dieser Analyse auch die jeweiligen Gerichte überzeugen, dass das Land dem Auftrag des Verfassungsgerichtshofs 2012 mit der Reform 2014 nach einem spürbaren Beitrag nicht nachgekommen ist. Das ist Geld, das vor Ort dringend benötigt wird, um Straßen, Wege und Plätze zu unterhalten, den Kita-Ausbau weiter voranzubringen und den Bürgerinnen und Bürger ein Lebenswertes Umfeld mit ausreichend Schwimmbädern, Vereinsförderung, Spielplätzen oder die Verkehrswende z. B. mit einem besseren öffentlichen Personennahverkehr zu gestalten. Mit dem geplanten Kita-Zukunftsgesetz werden zudem weitere erhebliche Kosten auf kommunaler Ebene ausgelöst“, betonten die Geschäftsführerin und Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände Michael Mätzig, Dr. Daniela Franke und Dr. Karl-Heinz Frieden heute in Mainz.
Die folgende Tabelle weist die kumulierten Beträge der Eingriffe aus; die anschließende Grafik zeigt die zur Verfügung gestellten Mittel des Kommunalen Finanzausgleich sowie die Eingriffe und die dadurch verbleibenden Verfügungsmittel der Kommunen in Rheinland-Pfalz.
Bezeichnung der vorgenommenen Eingriffe (Befrachtungen) | Summe der Jahre 1991 bis 2020[1] |
Landesanteil an den Personalkosten der Kindertagesstätten | 6.308,6 Mio. Euro |
Wegfall der Direktzuweisungen der Grunderwerbsteuer | 3.603,4 Mio. Euro |
Zuweisungen zum Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) | 759,0 Mio. Euro |
Befrachtung des Kommunalen Finanzausgleichs mit 74 Mio. Euro p.a. seit 2014 | 518,0 Mio. Euro |
Betriebskostenzuschüsse des Bundes für Kindertagesstätten | 380,8 Mio. Euro |
Zuweisungen an den Landesbetrieb Mobilität für Planung und Bau von Straßen | 267,0 Mio. Euro |
Zuweisungen für Vorhaben von Industrie- und Gewerbezentren usw. | 262,7 Mio. Euro |
Härteausgleich nach § 35 LFAG a.F. (AGSGB II) | 180,0 Mio. Euro |
Verbundsatzabsenkung 1992 bis 1995 | 133,4 Mio. Euro |
Zuweisungen an Landesforsten | 115,2 Mio. Euro |
Auswirkung aus der Nichtweiterleitung der fünften Milliarde | 113,7 Mio. Euro |
Zuweisungen der Schulbaumittel an Träger der Privatschulen | 74,7 Mio. Euro |
Zuweisungen für Gebietsoptimierungen | 69,0 Mio. Euro |
Zuweisungen zum Breitbandausbau | 56,4 Mio. Euro |
Zuweisungen an den Landesbetrieb Mobilität für den Winterdienst | 43,0 Mio. Euro |
Zuweisungen an Leitstellen und Rettungsdienst | 8,0 Mio. Euro |
Summe aller Befrachtungen über die Jahre | 12.892,9 Mio. Euro |
Durchschnittliche Befrachtung seit 1991 bis 2020 | 429,8 Mio. Euro |
[1] Sofern eine Befrachtung über einen kürzeren Zeitraum Bestand, ist dieser kürzere Zeitraum berücksichtigt. Ausgewiesen ist in der Überschrift lediglich der maximal mögliche Zeitraum.
Quelle: Meffert, Analyse kommunaler Finanzströme in Rheinland-Pfalz - Finanzierbarkeit von Landeshandeln, GStB, Mainz 2019
Aus diesem Grund fordern die kommunalen Spitzenverbände das Land auf, sachfremde Eingriffe in den kommunalen Finanzausgleich zu unterlassen, um so nicht die verfügbaren knappen Finanzmittel weiter zu schmälern. Die rheinland-pfälzischen kommunalen Spitzenverbände erneuern ihre Forderung an das Land nach einer aufgabenangemessenen Finanzausstattung, damit allen kommunalen Gebietskörperschaften ein Haushaltsausgleich ermöglicht wird. Außerdem fordern die Verbände ein umfassendes kommunales Entschuldungsprogramm sowie das entsprechende Einsetzen auf Bundesebene in der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse, der Arbeitsgruppe „Altschulden“ für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Rheinland-Pfalz.
Gemeinsame Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Rheinland-Pfalz