„Die Ampel-Fraktionen möchten mit dem aktuellen Gesetzesentwurf zur Einführung differenzierter Hebesätze für Wohngrundstücke, Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke das Schlimmste für die Wohnbevölkerung verhindern“, erklärt Mätzig. „Denn im Zuge des in Rheinland-Pfalz anzuwendenden Grundsteuer-Reformgesetzes erhöht sich die Grundsteuerbelastung für die Wohnimmobilien erheblich, teilweise um deutlich mehr als 50 Prozent, während sich die Belastung bei Gewerbegrundstücken nahezu halbiert.“ Er betont, dass das Grundsteuergesetz in seiner bisherigen Form eine deutliche Benachteiligung für Mieter:Innen und Eigentümer:innen von Wohngrundstücken darstelle.
Für die Kommunen bedeute der vorliegende Gesetzesentwurf allerdings eine erhebliche zusätzliche Belastung: „Mit dem Entwurf wird ein auf Landes- und Bundesebene verursachtes Problem nun den Kommunen aufgebürdet, ohne wirkliche Lösungsansätze zu bieten. Denn mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf wird den Kommunen lediglich formal die Möglichkeit gegeben, auf die erheblichen Mehrbelastungen der Wohngrundstücke zu reagieren. Allerdings bleiben neben Umsetzungsproblemen die rechtlichen Unsicherheiten samt der daraus folgenden Prozessrisiken“, kritisiert Mätzig. „Die unerwartet frühe Bundestagswahl stellt die Kommunen ohnehin schon vor organisatorische Herausforderungen. Mit diesem Gesetzesvorstoß wird der Druck auf die Rathäuser weiter erhöht.“ Die Umsetzung hätte massive Auswirkungen auf die Organisation sowie die Haushaltsplanung der Kommunen, konstatiert er.
Finanzministerium hat wertvolle Zeit verstreichen lassen
Für den Städtetag Rheinland-Pfalz ist und bleibt die Haltung des Finanzministeriums zum Thema Grundsteuerreform unverständlich. „Der Handlungsbedarf war seit langem klar. Es hat nicht an Zeit gemangelt, um einen realistischen und rechtssicheren Lösungsansatz gemeinsam zu erarbeiten und abzustimmen“, so der Geschäftsführende Direktor. „Wir haben bereits seit dem Jahr 2023 auf dieses Problem hingewiesen und eine Änderung des Gesetzes in Form der Anpassung der Steuermesszahlen, wie es in Sachsen, dem Saarland und zuletzt auch 2024 in Berlin und Bremen geschehen ist oder aber die Einführung einer Härtefallregelung für Wohngrundstücke gefordert, welcher sehr kurzfristig umsetzbar gewesen wäre. Das Finanzministerium hat sich hier leider quer gestellt und betont, dass die Mehrbelastung für Wohngrundstücke als Folge jahrzehntelanger Unterbewertung rechtens und gesetzlich gewollt sei. Die Lösungswege aus Sachsen und dem Saarland hätten dem Finanzministerium sogar bereits seit spätestens 2021 bekannt sein müssen. In einem Austausch mit Finanzministerin Ahnen zur Jahresmitte haben wir uns aus guten Gründen deutlich gegen den nun vorliegenden Vorschlag der Einführung differenzierter Hebesätze ausgesprochen“, so Mätzig.
Forderungen des Städtetags RLP
Um eine Verteuerung von Wohnraum und die Verlagerung der Problemstellungen der misslungenen Grundsteuerreform auf die Kommunen zu verhindern, fordert der Städtetag Rheinland-Pfalz eine Anpassung der Steuermesszahlen. „Die Kommunen brauchen einen guten und zentralen Lösungsansatz, um das Problem der Verteuerung von Wohnraum zu lösen“, sagt Mätzig. „Gleichzeitig sollte auch dem Land daran gelegen sein, die Vergleichbarkeit der Grundsteuerhebesätze zu sichern. Dazu ist eine Anpassung der Steuermesszahlen unumgänglich, auch wenn diese realistischerweise einen etwas größeren zeitlichen Vorlauf benötigt. Der nun vorliegende Lösungsansatz geht aus unserer Sicht in eine völlig andere, falsche Richtung. Er vergrößert den ohnehin bundes- und landesweit vorliegenden rechtlichen Flickenteppich und bestraft die Kommunen mit Problemen, die Bund und Land hätten längst lösen können und müssen.“