Die betroffenen Kommunen befinden sich somit in der sog. vorläufigen Haushaltsführung. Konsequenzen:
- Auszahlungen und Aufwendungen nur noch für Leistungen, die aus rechtlichen, vertraglichen oder anderen Gründen unabweisbar sind und nicht aufgeschoben werden können
- Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von maximal 25 % der Vorjahresermächtigung
- keine Änderung des Stellenplans gegenüber dem Vorjahr
Die hohen Ausgaben in ihren Haushalten sind aber den Kommunen nicht anzulasten. Sie beruhen u. a. auf dem Zuzug von Flüchtlingen und Kriegsvertriebenen, den Ausbau der Kindertagesstätten, den zu erwartenden Tarifsteigerungen sowie auf der Umsetzung vom Land mitgetragener Konzepte im ÖPNV. Kürzungen dieser Ausgaben, um Haushaltsverbesserungen sind nicht denkbar - es sei denn, es würden z. B. die Unterbringung von Flüchtlingen abgelehnt, Leistungen im ÖPNV abbestellt oder die Finanzierung des Kita-Ausbaus soweit als möglich reduziert. Dies kann alles nicht Ziel der Landesregierung oder der ADD sein.
Einnahmeverbesserungen sind letztlich nur über Umlageerhöhungen oder Anhebung von Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuern A und B) möglich. Gerade die Realsteuern wurden aber aktuell aufgrund der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs bereits teils drastisch zulasten der Bürgerinnen und Bürger erhöht. Weder ist es kommunalen Gremien noch den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes zumutbar, weitere Anhebungen dieser Steuern - über die auch Umlageerhöhungen von Kreisen und Verbandsgemeinden gegenfinanziert werden müssten - zu beschließen.
Dagegen gefährdet insbesondere die finanzielle Beschränkung der Investitionstätigkeit Handlungsspielraum und Handlungsfähigkeit der Kommunen. Vorgesehene notwendige Neubauten und Sanierungen von Schulen und Kindertagestätten, überhaupt Investitionen in die Infrastruktur, müssten zulasten der mittelständischen Wirtschaft unterbleiben. Generell wäre eine kurzfristige Reaktion auf neue oder sich weiter verschärfende krisenhafte Entwicklungen kaum möglich.
Die kommunalen Spitzenverbände fordern daher die Landesregierung auf, die Kommunalaufsichtsbehörden in die Lage zu versetzen, die eingebrachten Haushalte zügig zu genehmigen. Die eingetretenen Ausgabesteigerungen haben die Kommunen nicht zu vertreten, eine Verbesserung der Einnahmesituation wäre im Ergebnis nur auf dem Rücken ihrer Bürgerinnen und Bürger möglich. Dagegen muss gerade in krisenhafter Situation die Handlungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden gewahrt bleiben.
Gemeinsame Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz